§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Für sämtliche Leistungen der Management-Partner-Training GmbH /nachfolgend: MPT) gelten diese AGB ausschließlich, auch hinsichtlich aller künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
(3) Soweit für bestimmte Leistungen der MPT auch besondere Bedingungen gelten, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Entspricht die Beauftragung durch den Kunden den Voraussetzungen eines Antrages nach § 145 BGB, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Beauftragung zustande.
(2) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie ggf. aus weiteren Leistungsbeschreibungen der MPT, wobei diese auf elektronischem Wege erfolgen können. Liegen solche nicht vor, ist unser Angebot maßgeblich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, Vertriebskostenänderungen oder Wechselkursschwankungen, eintreten. Wir sind verpflichtet bei Kostensenkungen in gleicher Weise zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Eine Erhöhung um mehr als 10 % berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Eine Zahlung durch Wechsel oder Schecks wird nicht akzeptiert.
(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Leistungen auszuüben oder weitere, bisher nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn beim Kunden aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gefährdet erscheint; dies gilt insbesondere dann, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben werden oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(7) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer noch nicht erbrachten Teilleistung kann der Kunde unserem Anspruch auf Bezahlung einer zumutbaren Teilleistung nicht entgegenhalten.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Als Leistungszeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt bzw. Zeitraum.
(2) Wird unsere Leistung durch einen nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Umstand verzögert oder unmöglich gemacht, etwa durch höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder Lieferschwierigkeiten Dritter, so sind wir berechtigt, wahlweise vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden steht es frei, eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit mit uns zu vereinbaren und die daraus entstehenden Mehrkosten zu übernehmen; Schadensersatzansprüche sind insofern gegen uns ausgeschlossen.
(3) Sofern wir eine teilbare Leistung schulden, sind bei Vorliegen sachlicher Gründe Teilleistungen in zumutbaren Umfang zulässig. Teilleistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Ist vereinbart, dass eine An- oder Vorauszahlung Voraussetzung für die Erbringung unserer Leistungen ist, so beginnt die Leistungszeit vorbehaltlich einer gesonderten Absprache erst mit Gutschrift des entsprechenden Betrages auf unserem Geschäftskonto. Ein etwaiger Leistungstermin wird bei verspäteter Zahlung entsprechend hinausgeschoben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns die für die Leistungserbringung erforderlichen informationen wie insbesondere Daten, Unterlagen, Materialien, Muster, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit es für die vertragsgemäße Ausführung unserer Leistung erforderlich ist, gewährt der Kunde uns zu einem vereinbarten Termin Zugang zu seinen Geschäfts- und Schulungsräumen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen nicht, die
- dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter diesem Vertrag bekannt waren,
- von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
- anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen,
- unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt werden,
- zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
- aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig infor-miert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.
(3) Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO.
§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz bzw. der Sitz der Niederlassung Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz / Sitz der Niederlassung Erfüllungsort.
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Überlingen, Mai 2021
Management-Partner-Training Wolfgang Thies GmbH